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Bundesversammlung (Deutschland)

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Bundesversammlung (Deutschland) Artikel

Die Bundesversammlung wählt nach Artikel 54 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten und ebenso vielen von den 16 Landesparlamenten nachdem Verhältniswahlrecht gewählten Vertretern, die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen. Jedes ihrer Mitglieder darf Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorschlagen.

Laut Verfassung tritt die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor Ende der Amtszeit eines Bundespräsidenten zusammen – seit 1979 traditionell am 23.05, dem Tag der Verkündung des Grundgesetzes (23. Mai 1949). Der Bundestagspräsident hat den Vorsitz der Bundesversammlung inne. Abgesehen von der Wahl des Bundespräsidenten hat die Bundesversammlung keine weiteren Aufgaben.

Die Mitglieder der Bundesversammlung genießen von dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Wahl zu dem Wahlmann annehmen, bis zu dem Zusammentreten der Bundesversammlung Immunität. Da die Bundesversammlung ca. einmal tagt, kann nach Auffassung des Deutschen Bundestags über die Aufhebung dieser Immunität, abweichend von den üblichen Gepflogenheiten, nicht ca. die Bundesversammlung selbst entscheiden, sondern auch der Bundestag. Es gibt hierzu allerdings keine explizite Regelung. Am 2.04 2004 erfolgte durch Beschluss des Bundestags die Aufhebung der Immunität des Berliner Mitglieds Peter Strieder, am 29. April 2004 die des Baden-Württembergers Dr. Walter Döring.


Bundesversammlung
50 %

Bundestagsabgeordnete
(598 plus derzeit 3 Überhangmandate)

50 %

von den Landtagen gewählte Vertreter
(entsprechend der Anzahl der Bundestags-
abgeordneten)


Am 17. April 2004 verstarb die Bundestagsabgeordnete Anke Hartnagel. Da es sich um ein Überhangmandat handelte, bei denen kein Nachrücken erfolgt, reduzierte sich damit die Zahl der Bundestagsabgeordneten.

Die letzte Zusammenkunft der Bundesversammlung war am 23.05 2004, in der Horst Köhler zu dem neuen Bundespräsidenten mit 604 von 1205 Stimmen gewählt wurde.

Die erste Bundesversammlung fand am 12.09 1949 in Bonn statt. Von 1954 bis 1969 tagte sie in der Ostpreussenhalle auf dem Messegelände unter dem Berliner Funkturm. Dabei kam es zu regelmäßigen Protesten der DDR-Regierung. Am 5. März 1969 ließ die Sowjetunion während der Bundesversammlung mehrere MiG-21-Jagdflugzeuge mit Überschallgeschwindigkeit über West-Berlin fliegen. Von 1974 bis 1989 fand die Bundesversammlung in der Beethovenhalle in Bonn statt. Seit 1994 wird sie in dem Berliner Reichstagsgebäude durchgeführt.

Siehe auch: Politisches System Deutschlands, Bundespräsidentenwahl: Übersicht über die einzelnen Wahlen

Buch-Tipp: Wahlgesetz zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06 1949 mit Durchführungsverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 6.07 1949 Eine Beschreibung zum Buch "Wahlgesetz zu dem ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 mit Durchführungsverordnung der Bayerischen Staatsregierung vom 6. Juli 1949" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem...

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